Haarentfernung

Dauerhafte Haarentfernung: Kosten, Sitzungen und Geräte

Von Rocío Furger · Veröffentlicht · Aktualisiert

Dauerhafte Haarentfernung kostet bei uns je Zone und je Sitzung: beide Achseln CHF 59, die Bikinizone CHF 69. Weil eine einzelne Sitzung wenig bringt, rechnen Sie je Zone mit sechs bis zehn Terminen – das ist die Zahl, die zählt. Hier steht, wie sie zustande kommt, welches Gerät wofür taugt und welchen Nachweis eine Behandlerin in der Schweiz seit dem 1. Juni 2024 haben muss.

Rocío Furger und eine Kundin mit Schutzbrillen bei einer Diodenlaser-Behandlung im Institut in Luzern

Was dauerhafte Haarentfernung je Sitzung kostet

Jede Zone hat einen Preis, und dieser Preis gilt für eine Sitzung. Erst mit der Anzahl Sitzungen ergibt sich, was die Serie kostet.

Die Preise für einzelne Zonen

  • Kleine Zonen wie Oberlippe oder Kinn: CHF 29 je Zone
  • Gesicht als ganze Fläche: CHF 69
  • Achseln: CHF 59
  • Bikinizone: CHF 69
  • Unterschenkel: ab CHF 79
  • Beine komplett: ab CHF 109

Wo «ab» steht, richtet sich der Preis nach der Fläche; die genaue Zahl nennen wir vor der ersten Sitzung. Alle Zonen für Damen und Herren stehen auf der Seite zur dauerhaften Haarentfernung in Luzern.

Warum der Einzelpreis wenig aussagt

CHF 59 für eine Sitzung an beiden Achseln klingt überschaubar. Bei sechs bis zehn Sitzungen wird daraus das Sechs- bis Zehnfache. Wer Angebote vergleicht, muss deshalb zwei Fragen stellen: Was kostet die Sitzung, und wie viele sind vorgesehen? Ein tiefer Sitzungspreis bei doppelt so vielen Terminen ist kein Vorteil.

Auf ein Paket von fünf Sitzungen geben wir fünf Prozent Rabatt, auf zehn Sitzungen zehn Prozent. Eine Gesamtsumme nennen wir trotzdem erst in der Beratung. Ohne Blick auf Haarfarbe, Haardichte und Zone wäre sie geraten.

Wie viele Sitzungen es wirklich braucht

Eine belastbare Einzelzahl gibt es nicht. Die Fachliteratur nennt vier bis sechs Sitzungen im Abstand von vier bis sechs Wochen als Minimum, dazu Auffrischungen alle sechs bis zwölf Monate. In der Praxis planen wir für die meisten Zonen sechs bis zehn Termine im Abstand von vier bis acht Wochen. Wer Ihnen vorab eine feste Zahl garantiert, verkauft eine Genauigkeit, die es nicht gibt.

Nur wachsende Haare lassen sich erreichen

Der Laser arbeitet über den Farbstoff im Haar. Der nimmt das Licht auf und gibt es als Wärme an die Wurzel weiter. Das gelingt nur, solange das Haar in der Wachstumsphase steckt. Danach folgen Übergangs- und Ruhephase, und je nach Zone ist immer nur ein kleinerer Teil der Haare gerade in der Wachstumsphase. Deshalb braucht es mehrere Durchgänge – das Bundesamt für Gesundheit begründet die Mehrfachbehandlung in seiner Vollzugshilfe genauso.

Warum Beine besser abschneiden als das Gesicht

Ein kompletter Haarzyklus dauert nicht überall gleich lang: am Bein etwa ein Jahr, an der Achsel rund sieben Monate, im Gesicht etwa ein halbes Jahr. Eine systematische Übersicht von 2022 fand die stärkste langfristige Reduktion an Stellen mit langem Zyklus, die schwächste im Gesicht. Gesichtszonen brauchen also tendenziell mehr Termine und liefern das schwächere Dauerergebnis. Und das Ergebnis lässt sich frühestens nach einem vollständigen Zyklus beurteilen, nicht vier Wochen nach der letzten Sitzung.

Welches Gerät wofür taugt

«Laser» ist keine Gerätekategorie, sondern eine Familie. Für die Haarentfernung sind drei Wellenlängen relevant. Je länger die Wellenlänge, desto weniger nimmt die Oberhaut davon auf. Lange Wellenlängen sind damit für dunkle Haut sicherer, werden aber auch vom Haar schwächer aufgenommen.

Die drei Laserklassen der Haarentfernung im Vergleich
Klasse Wellenlänge Stärke Kosmetisch erlaubt
Alexandritlaser 755 Nanometer Starke Aufnahme im Haar, helle Hauttypen mit dunklem Haar Ja, mit Sachkundenachweis
Diodenlaser um 810 Nanometer, moderne Geräte kombinieren mehrere Wellenlängen Breitester Einsatzbereich, auch auf dunklerer Haut Ja, mit Sachkundenachweis
Nd:YAG, langgepulst 1064 Nanometer Schont die Oberhaut am meisten Nein, die langgepulste Geräteklasse ist ärztlich vorbehalten

Die drei Klassen im Einzelnen

Alexandritlaser, 755 Nanometer

Weil auch die Oberhaut viel Energie schluckt, steigt auf dunkler Haut das Risiko. Gegenüber Blitzlampenverfahren wird der Alexandritlaser in Studien als schmerzhafter beschrieben.

Diodenlaser, um 810 Nanometer

Wir arbeiten im Institut mit einem Diodenlaser, dessen Handstück mehrere Wellenlängen abgibt – was das für die Auswahl bedeutet, steht auf der Seite zur dauerhaften Haarentfernung. Im Direktvergleich mit dem Alexandritlaser wird er eher als schmerzhafter empfunden; wie stark, hängt von Energiedichte und Kühlung ab.

Nd:YAG-Laser, 1064 Nanometer

In der Fachliteratur die Empfehlung für sehr dunkle Haut. In der Schweiz ist die langgepulste Geräteklasse Ärztinnen und Ärzten vorbehalten; für den Anteil bei 1064 Nanometern in einem sachkundepflichtigen Diodengerät gilt das nicht – dazu gleich mehr.

Was ein Institut in der Schweiz einsetzen darf

Der Sachkundenachweis «Haarentfernung mit Laser» berechtigt laut Vollzugshilfe des Bundesamts für Gesundheit zu Dioden- und Alexandritlasern. Langgepulste Nd:YAG-Laser sind ausgenommen, weil das Bundesamt bei den Energiedichten um 1064 Nanometer ein sehr hohes Narbenrisiko sieht; ablative Laser sind ausgenommen, weil sie Hautzellen abtragen. Beide stehen unter Arztvorbehalt.

Daraus folgt ein Widerspruch, den man kennen sollte. Die internationale Fachliteratur empfiehlt für sehr dunkle Haut gerade die Wellenlänge, die als eigenständiges Gerät nur der Arztpraxis erlaubt ist. Für Diodengeräte, die zusätzlich einen Anteil bei 1064 Nanometern abgeben, hält das Bundesamt fest, dass sachkundige Personen sie derzeit nach den Vorgaben des Herstellers verwenden dürfen – bei langgepulsten Anteilen in diesem Bereich rät es wegen der Risiken zugleich davon ab. Fragen Sie im Studio nach, welches Gerät im Einsatz ist und mit welchen Wellenlängen es arbeitet.

Auf welcher Haut und welchem Haar der Laser wirkt

Das Haar braucht Farbe

Ziel des Lichts ist der Farbstoff im Haar. Fehlt er, fehlt das Ziel. Weisses, graues, rotes und sehr helles blondes Haar bringt zu wenig davon mit, und daran ändert keine Wellenlänge etwas. Wir sagen das vor der Serie und nicht nach der vierten Sitzung. Bei feinem hellem Flaum im Gesicht ist Wachs die ehrlichere Antwort – was es leistet, steht im Artikel über das Entfernen des Damenbarts.

Dunkle Haut und die Grenzen der üblichen Einteilung

Üblich ist die Einteilung nach Fitzpatrick in sechs Hauttypen, von «verbrennt immer, bräunt nie» bis «verbrennt nie». Sie beruht auf Selbsteinschätzung und ist entsprechend grob; bei schwarzer Haut korreliert sie in Untersuchungen nicht mit der tatsächlichen Sonnenempfindlichkeit. Ein Typ auf dem Papier ersetzt keine Testfläche auf der Haut.

Für dunklere Hauttypen gilt: Mehr Farbstoff in der Oberhaut heisst mehr aufgenommene Energie. Die Antwort darauf sind längere Wellenlängen, niedrigere Energie, längere Pulse und Kühlung. Pigmentverschiebungen treten in dieser Gruppe häufiger auf. Wenn wir den Eindruck haben, dass ein Fall in ärztliche Hände gehört, behandeln wir nicht.

Der Sachkundenachweis ist der wichtigste Prüfpunkt

Seit dem 1. Juni 2024 darf in der Schweiz gewerblich nur noch lasern, wer einen persönlichen Sachkundenachweis nach V-NISSG besitzt. Das ist keine freiwillige Zusatzausbildung, sondern die Voraussetzung dafür, die Behandlung anzubieten. Rocío Furger hat den Nachweis «Haarentfernung mit Laser» im Jahr 2024 abgelegt.

Wer ohne diesen Nachweis lasert, riskiert laut Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall eine Busse bis CHF 40'000 (Art. 13 NISSG, zitiert in der Vollzugshilfe des Bundesamts für Gesundheit, Stand August 2025).

Wer ihn ausstellt und wie Sie ihn prüfen

Ausgestellt wird der Nachweis nicht vom Bundesamt für Gesundheit, sondern von privaten Prüfungsstellen, die das Eidgenössische Departement des Innern anerkennt. Das Bundesamt führt ein Register der sachkundigen Personen, auf das die Kantone zugreifen. Zwei Details helfen beim Nachfragen: Der Nachweis muss von einer einzigen Prüfungsstelle stammen, und Bescheinigungen über einzelne Kursmodule sind keine Nachweise.

Kontrolliert wird das auch: Die Kantone dürfen unangemeldet prüfen, und eine schweizweite Vollzugskampagne läuft noch bis Ende 2026.

Was der Nachweis nicht aussagt

Er ist eine Mindestanforderung, kein Gütesiegel. Berufliche Vorkenntnisse sind für ihn nicht vorgeschrieben; grundsätzlich kann ihn jede Person erwerben. Über Erfahrung, Gerätequalität und Ergebnisse sagt er nichts. Er ist die Untergrenze, unter der Sie gar nicht erst weiterschauen sollten. Bei Ergebnisbildern sollten Licht, Winkel, rasierter Zustand und zeitlicher Abstand auf beiden Aufnahmen übereinstimmen.

Und der Nachweis gilt nur für das Verfahren, für das er ausgestellt wurde. Blitzlampengeräte (IPL) sind keine Laser. Wir arbeiten ausschliesslich mit dem Diodenlaser und bieten IPL nicht an. Dafür gilt in der Schweiz ein eigener Sachkundenachweis – wer den für Laser hat, darf damit nicht automatisch mit einem Blitzlampengerät arbeiten.

Was vor und nach der Sitzung gilt

  • Sechs Wochen vorher nicht zupfen und nicht wachsen. Der Laser braucht das Haar samt Wurzel im Kanal als Ziel.
  • Rasieren ist erlaubt und erwünscht, ein bis zwei Tage vor dem Termin.
  • Keine frische Bräune, kein Solarium, kein Selbstbräuner. Sonnenschutz gehört vor und nach der Behandlung dazu.
  • Schutzbrille für beide Seiten, ab dem ersten Impuls. Augenschäden lassen sich damit zuverlässig vermeiden.
  • Muttermale werden abgedeckt. Sie mit einem Laser zu entfernen, ist in der Schweiz verboten, auch in der Arztpraxis.
  • Für bestimmte Behandlungen gilt an Lidern und bis zehn Millimeter ans Auge ein Arztvorbehalt; die Brauenregion zählt laut Vollzugshilfe nicht dazu. In Augennähe arbeiten wir ohnehin nicht.

Nach der Sitzung sind Rötung und ein Gefühl wie nach zu viel Sonne normal. Seltener kommen Krusten, entzündete Follikel oder Pigmentverschiebungen vor. Eine aktuelle Übersichtsarbeit führt Hautkomplikationen überwiegend auf Anwendungsfehler und auf die Eigenschaften der behandelten Haut zurück. Genau dafür gibt es den Sachkundenachweis – und genau deshalb beginnen wir mit einer Testfläche.

Wann der Laser nichts bringt

Nicht jede Anfrage endet bei uns mit einer Serie. Vier Fälle, in denen wir abraten:

  • Wenn das Haar zu wenig Farbe hat – siehe oben. Dann bleibt Wachs die Methode, die zuverlässig etwas ändert; Bereiche und Preise stehen auf der Seite zum Waxing in Luzern.
  • Wenn Sie in zwei Wochen glatt sein wollen. Nach einer Sitzung fallen die behandelten Haare über ein bis drei Wochen aus, der Rest wächst weiter.
  • Wenn Sie schwanger sind. Es gibt keine Daten, die einen Schaden zeigen, und ebenso wenig welche, die Sicherheit belegen. Wir behandeln in dieser Zeit nicht – das ist eine Vorsichtsentscheidung, keine medizinische Aussage.
  • Wenn die Behaarung innerhalb weniger Monate deutlich zugenommen hat. Dahinter kann eine hormonelle Ursache stehen. Das gehört zuerst in die Hausarztpraxis.

Und ein Wort zum Begriff selbst. In der Fachliteratur heisst das Ziel «permanente Haarreduktion», nicht Haarentfernung. Für eine vollständige und bleibende Entfernung gibt es keinen Beleg. Die belastbaren Langzeitdaten stammen aus wenigen kontrollierten Studien mit zusammen gut zweihundert Personen; die gemessene Reduktion reicht je nach Gerät, Zone und Hauttyp von rund einem Drittel bis über achtzig Prozent. Diese Spannweite ist das eigentliche Ergebnis – und der Grund, warum wir vorab keine Prozentzahl versprechen.

Quellen & Stand

Quellenstand: .

Häufige Fragen

Was kostet dauerhafte Haarentfernung insgesamt?

Rechnen Sie mit sechs bis zehn Sitzungen je Zone, also dem Sechs- bis Zehnfachen des Zonenpreises. Beide Achseln kosten je Sitzung CHF 59, die Bikinizone CHF 69. Auf ein Fünferpaket gibt es fünf Prozent Rabatt, auf ein Zehnerpaket zehn Prozent. Die realistische Summe rechnen wir in der Beratung durch.

Wie viele Sitzungen brauche ich für die Beine?

Wir planen für die Beine sechs bis zehn Sitzungen im Abstand von vier bis acht Wochen. Beine schneiden besser ab als Gesichtszonen, weil ihr Haarzyklus mit rund einem Jahr länger ist – beurteilen lässt sich das Ergebnis deshalb auch erst nach einem vollen Zyklus.

Welches Gerät ist das beste für die Laser-Haarentfernung?

Es gibt kein bestes Gerät, nur ein passendes für Ihre Haut und Ihr Haar. Kosmetisch erlaubt sind in der Schweiz Dioden- und Alexandritlaser, langgepulste Nd:YAG-Geräte nur in der Arztpraxis; der Anteil bei 1064 Nanometern in einem Diodengerät fällt nicht darunter. Wichtiger als der Gerätename ist, ob Wellenlänge, Energie und Pulsdauer auf Sie eingestellt werden.

Bleiben die Haare für immer weg?

Der belegbare Begriff ist permanente Haarreduktion. Ein Teil der behandelten Follikel bleibt dauerhaft inaktiv, ein anderer erholt sich und treibt wieder aus; dazu kann der Körper neue Haare aktivieren, besonders bei einer Hormonumstellung. Die Fachliteratur sieht deshalb Auffrischungen alle sechs bis zwölf Monate vor. Eine vollständige und dauerhafte Entfernung ist nicht belegt.

Funktioniert der Laser bei blonden oder grauen Haaren?

Kaum. Das Verfahren braucht den Farbstoff im Haar als Ziel, und der fehlt bei weissem, grauem, rotem und sehr hellem blondem Haar weitgehend. Auch eine andere Wellenlänge ändert daran nichts. Wir prüfen das in der Beratung und sagen ab, statt eine Serie zu starten.

Darf jedes Kosmetikstudio lasern?

Nein. Gewerblich lasern darf nur, wer den persönlichen Sachkundenachweis nach V-NISSG für die Haarentfernung mit Laser hat, Pflicht seit dem 1. Juni 2024. Lassen Sie ihn sich zeigen, bevor Sie eine Serie buchen – überall, nicht nur bei uns.

Laser-Haarentfernung im Institut

Wir arbeiten mit einem Diodenlaser; Rocío Furger hat den Sachkundenachweis nach V-NISSG seit 2024. Jede Zone hat einen Festpreis je Sitzung, und wie viele Sitzungen realistisch sind, schätzen wir in der Beratung ein.

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