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Lohn als Kosmetikerin in der Schweiz: was belegt ist und was nicht

Von Rocío Furger · Veröffentlicht · Aktualisiert

Wer «Lohn Kosmetikerin Schweiz» sucht, findet als einzige amtliche Zahl den Branchenmedian: CHF 4'496 brutto im Monat für eine Vollzeitstelle in den persönlichen Dienstleistungen, Quelle Bundesamt für Statistik, Lohnstrukturerhebung 2024. Einen Einstiegslohn für den Beruf weist keine Statistik aus. Was am Ende auf der Abrechnung steht, hängt am Arbeitsort, am Lohnmodell und an der Spezialisierung. Hier steht, welche Zahlen eine Quelle haben und welche keine.

Rocío Furger im Beratungsgespräch mit einer Kundin am Empfang des Instituts in Luzern

Was die amtliche Statistik über den Lohn von Kosmetikerinnen hergibt

Die einzige belastbare Grundlage ist die Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik. Sie erfasst keinen Beruf namens Kosmetikerin, sondern Wirtschaftszweige. Kosmetikinstitute fallen unter die «persönlichen Dienstleistungen».

Dort lag der Bruttomedianlohn 2024 bei CHF 4'496 im Monat für eine Vollzeitstelle. Der Median der Gesamtwirtschaft betrug im selben Jahr CHF 7'024. Quelle: Bundesamt für Statistik, Lohnstrukturerhebung 2024, publiziert am 25. November 2025.

Die zweite Zahl aus derselben Erhebung ist die unbequemere: 56,3 Prozent der Stellen in diesem Wirtschaftszweig sind Tieflohnstellen, gegenüber 10,8 Prozent in der Gesamtwirtschaft. Als Tieflohn gilt eine Vollzeitstelle unter CHF 4'683 brutto im Monat; es ist der höchste der Werte, die das Bundesamt für Statistik dazu ausweist, vor Beherbergung mit 48,7 und Gastronomie mit 47,8 Prozent. Quelle: Bundesamt für Statistik, Lohnstrukturerhebung 2024.

Warum diese Zahl nicht nur Kosmetik meint

Der Wirtschaftszweig umfasst neben Kosmetikinstituten auch Coiffeursalons, Wäschereien, Bestattungsdienste und Wellnessbetriebe. Der Wert beschreibt das Umfeld, nicht den Beruf – bleibt aber die beste verfügbare Zahl, weil alle anderen auf Selbstauskünften beruhen.

Der Vergleich, der mehr sagt als der Branchenschnitt

Arbeitnehmende mit einem Abschluss auf EFZ-Stufe verdienen branchenübergreifend im Median CHF 6'390 brutto im Monat. Quelle: Bundesamt für Statistik, Lohnstrukturerhebung 2024.

Der Abstand zum Branchenwert ist der eigentliche Befund: Nicht die Ausbildungsstufe drückt den Verdienst, sondern die Branche, in der man mit ihr arbeitet.

Warum es für Kosmetikerinnen keinen Branchen-Mindestlohn gibt

Die Schweiz kennt keinen nationalen gesetzlichen Mindestlohn, und für das Kosmetikgewerbe existiert weder ein eigener Gesamtarbeitsvertrag noch eine allgemeinverbindlich erklärte Branchenregelung. Grundlage ist damit der Einzelarbeitsvertrag nach Obligationenrecht.

Der Coiffeur-GAV gilt nicht automatisch

Verbreitet ist die Aussage, Kosmetikerinnen fielen unter den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für das Coiffeurgewerbe. Der Originaltext sagt etwas anderes. Artikel 1.3 lit. b unterstellt Arbeitnehmerinnen, die Dienstleistungen des Coiffeurgewerbes für Kunden erbringen. Artikel 1.3 lit. e nennt Kosmetikerinnen als Gruppe, die nur «durch schriftliche Abrede im Einzelarbeitsvertrag» unterstellt werden kann. Ein eigenständiges Kosmetikinstitut fällt nach dem Wortlaut des betrieblichen Geltungsbereichs zudem nicht unter den Vertrag – im Zweifel klärt das die Paritätische Kommission, der Volltext steht auf gav-service.ch.

Zum Vergleich, weil es die einzige harte Untergrenze im Nachbargewerbe ist: Der Coiffeur-GAV schreibt gelernten Arbeitnehmerinnen bei vollem Pensum ab dem 1. Januar 2026 einen Basislohn von CHF 4'160 im Monat vor, ab dem dritten Berufsjahr CHF 4'360; für Lehrabgängerinnen ist im ersten Jahr nach der Lehre unter bestimmten Umsatzbedingungen ein um CHF 200 tieferer Ansatz zulässig. Quelle: Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe, Anhang I und Artikel 40.3. Für ein Kosmetikinstitut gilt dieser Ansatz nicht.

Wo eine Untergrenze wirklich gilt

Die einzige harte Grenze ist ortsabhängig. Massgebend ist der gewöhnliche Arbeitsort.

Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde ab dem 1. Januar 2026: Genf CHF 24.59, Basel-Stadt CHF 22.20, Jura CHF 21.40, Neuenburg CHF 21.35 und Tessin CHF 20.00; im Tessin gilt der Ansatz branchenweise, dieser Wert für die persönlichen Dienstleistungen. Quelle: Unia, Übersicht gesetzliche Mindestlöhne, Stand Juni 2026. In den übrigen 21 Kantonen, darunter der Kanton Luzern, gibt es keinen.

Stadt Luzern

In der Stadt Luzern gilt seit dem 1. Januar 2026 ein kommunaler Mindestlohn von CHF 22.75 pro Stunde, beziehungsweise CHF 21.00 Basisstundenlohn bei Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Ferienzuschlag und Feiertagsentschädigung kommen dazu, Provisionen und Boni werden nicht angerechnet. Quelle: Stadt Luzern, Mindestlohnverordnung.

Ein Umsatzmodell ersetzt diesen Ansatz nicht, es kommt obendrauf: Der vertragliche Grundlohn allein muss ihn erreichen. Gesichert ist die Regelung allerdings nicht: Die Stimmberechtigten entscheiden am 27. September 2026 über ihre Aufhebung. Bis dahin kontrolliert die Stadt nicht. Bleibt die Verordnung bestehen, kontrolliert sie rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.

Zürich und Winterthur

Das Bundesgericht hat am 12. Mai 2026 entschieden, dass die kommunalen Mindestlohnregelungen von Zürich und Winterthur gültig sind. Die Beträge von CHF 23.90 und CHF 23.00 pro Stunde sind aber noch nicht in Kraft, ein Einführungstermin steht aus. Quellen: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom Juni 2026, Beträge laut Unia.

Was Lernende während der Ausbildung bekommen

Für die Lehre Kosmetiker/in EFZ empfehlen die Berufsverbände CHF 700 im ersten, CHF 900 im zweiten und CHF 1'200 im dritten Lehrjahr. Quelle: SDBB, Liste der Lehrlingslöhne, Stand 2026, Angaben ohne Gewähr.

Verbindlich ist das nicht. Für Lernende schreibt das Gesetz keine Mindestlöhne vor, der Betrag wird im Lehrvertrag vereinbart, und die kommunalen Mindestlohnregelungen nehmen Lernende in anerkannten Lehrbetrieben ausdrücklich aus.

Ebenso wichtig ist, was auf berufsberatung.ch nicht steht: ein Einstiegslohn nach dem EFZ. Die offizielle Plattform von Bund und Kantonen weist für diesen Beruf nur Lehrlingslöhne aus. Wer dort einen Einstiegslohn zitiert sieht, liest eine Zusammenfassung und keine Quelle.

Woran der Unterschied wirklich hängt

Vier Grössen erklären den grössten Teil der Spannweite. Berufserfahrung ist keine davon – sie wirkt schwächer, als die meisten annehmen.

  • Der Arbeitsort: gesetzliche Untergrenze in fünf Kantonen und der Stadt Luzern, sonst keine.
  • Betriebsgrösse und Lohnsystem: wie viel vom Lohn fix ist und wie viel am Umsatz hängt.
  • Spezialisierung: welche Behandlungen die Person selbst verantworten darf.
  • Anteil eigener Kundschaft: Wer namentlich nachgefragt wird, verhandelt anders.

Spezialisierung trägt mehr als Berufsjahre

Der Erfahrungshebel ist flach: Das Portal lohncheck.ch beziffert den Anstieg über eine ganze Berufslaufbahn auf 15 bis 30 Prozent gegenüber dem Einstiegsniveau.

Deutlich stärker wirkt die berufliche Stellung. Branchenübergreifend verdient eine Person mit EFZ-Abschluss ohne Verantwortung im Median CHF 6'162 brutto im Monat, mit hohem Verantwortungsniveau CHF 8'252. Quelle: Bundesamt für Statistik, Lohnstrukturerhebung 2024.

Im Institut heisst das: Apparative Behandlungen und Permanent Make-up erzielen einen anderen Stundenertrag als klassische Pflege; wie eine solche Behandlung bei uns abläuft, steht auf der Seite Permanent Make-up in Luzern. Für dauerhafte Haarentfernung mit Laser braucht es den Sachkundenachweis nach V-NISSG; Rocío Furger hat ihn 2024 erworben. Das ist zuerst eine Zulassungsfrage und erst danach eine Lohnfrage.

Das Lohnsystem entscheidet mit

Der Coiffeur-GAV lässt Festlohn, Grundlohn plus Umsatzbeteiligung und reine Umsatzbeteiligung zu, verlangt aber, dass der Gesamtlohn unabhängig vom Umsatz die Mindestansätze erreicht. Für Kosmetikinstitute fehlt diese Klammer. Wer ein Provisionsmodell unterschreibt, sollte deshalb den schwachen Monat durchrechnen, nicht den starken.

Selbständig: Der Stundenansatz ist nicht der Lohn

Der häufigste Denkfehler ist eine Multiplikation: Ansatz mal Stunden mal Wochen. Was dabei herauskommt, ist Umsatz. Der Lohn ist, was nach den Abzügen bleibt.

Dazu eine Einschränkung, die selten jemand macht: Zu Stundenansätzen selbständiger Kosmetikerinnen gibt es keine publizierte Statistik. Das Bundesamt für Statistik weist Einkommen von Selbständigerwerbenden nur nach Geschlecht und Altersgruppen aus, die Lohnportale erfassen ausschliesslich Angestelltenlöhne. Wer Ihnen einen «üblichen Ansatz» nennt, hat ihn nicht aus einer Quelle.

Was zwischen Ansatz und Lohn liegt

  • Miete und Nebenkosten für den Raum – auch in den Stunden ohne Termin.
  • Geräte: Anschaffung oder Leasing, Wartung, Verbrauchsmaterial pro Behandlung.
  • Sozialversicherungen, die niemand zur Hälfte übernimmt.
  • Leerzeiten: Bezahlt wird die Stunde am Kunden, nicht die Stunde davor.
  • Ferien, Krankheitstage, Weiterbildung, Buchhaltung, Versicherungen, Werbung.

Was die Sozialversicherungen ausmachen

Angestellte tragen AHV, IV und EO von zusammen 10,6 Prozent hälftig mit dem Betrieb, dazu 2,2 Prozent Arbeitslosenversicherung bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200. Selbständigerwerbende zahlen 10,0 Prozent allein, bei tieferen Einkommen nach einer sinkenden Skala, mindestens aber CHF 530. Quelle: Informationsstelle AHV/IV, Merkblätter 2.01, 2.02 und 2.08, Stand 1. Januar 2026.

Der Unterschied ist grösser als die Prozentzahl. Selbständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und unterstehen weder dem Obligatorium der Unfallversicherung noch dem BVG. Diese drei Posten gehören in den Ansatz eingerechnet.

Stuhlmiete und Scheinselbständigkeit

Die AHV beurteilt den Status nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag: eigener Firmenauftritt, eigenes Risiko, freie Betriebsorganisation, mehrere Auftraggeber. Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, gilt in der Regel als unselbständig.

Im Coiffeurgewerbe klärt eine Paritätische Kommission solche Fälle ausdrücklich ab, im Kosmetikgewerbe fehlt diese Kontrolle – das Risiko bleibt. Dieser Text ist keine Rechtsberatung: Fragen Sie Ihre Ausgleichskasse, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Angestellt oder selbständig, nüchtern verglichen

Angestellt und selbständig im Kosmetikgewerbe, Stand August 2026
KriteriumAngestelltSelbständig
LohnuntergrenzeNur dort, wo ein kantonaler oder kommunaler Mindestlohn gilt; kein Branchen-GAVKeine – der Verdienst ist, was nach den Kosten bleibt
SozialversicherungAHV, IV, EO und ALV hälftig, Unfall und Vorsorge über den BetriebAHV, IV, EO allein, kein ALV-Schutz, Unfall und Vorsorge freiwillig
Ferien und KrankheitBezahlt nach Vertrag und ObligationenrechtUnbezahlt, ausser sie sind im Ansatz einkalkuliert
Leerzeit im KalenderTrägt der BetriebTragen Sie
Was den Ertrag hebtVerantwortung, Spezialisierung, VerhandlungAuslastung, Preisniveau, Anteil apparativer Behandlungen

Beide Wege können aufgehen. Was nicht aufgeht, ist der direkte Vergleich eines selbständigen Stundenansatzes mit einem angestellten Stundenlohn.

Wie Sie eine Lohnangabe selbst prüfen

Drei Werkzeuge ordnen fast jede Behauptung in diesem Feld ein.

  • Salarium, der Lohnrechner des Bundesamts für Statistik. Wer daraus zitiert, muss Abfragedatum, Region, Wirtschaftszweig und Dienstjahre mitliefern.
  • Das «Lohnbuch Schweiz» des Kantons Zürich: orts-, berufs- und branchenübliche Löhne aus Gesamtarbeitsverträgen und Verbandsempfehlungen. Kostenpflichtig.
  • Der GAV-Volltext auf gav-service.ch. Wer behauptet, ein Vertrag gelte für Sie, lässt sich dort in Minuten überprüfen.

Was die Lohnportale taugen

Das Portal lohncheck.ch nennt für den Beruf einen Medianlohn von CHF 51'000 im Jahr, bei einer mittleren Spanne von CHF 42'717 bis CHF 58'860. Quelle: lohncheck.ch, Lohndaten Stand erstes Quartal 2026. Das sind Selbstauskünfte, keine amtliche Erhebung.

Als Grössenordnung brauchbar, als Rangliste nicht: Verschiedene Portale liefern widersprüchliche Kantonsranglisten, weil hinter einem Kanton mitunter eine einzige gemeldete Person steht. Aussagen wie «in Kanton X verdient man am meisten» sind daraus nicht ableitbar. Wir nennen deshalb keine.

Wann die Rechnung nicht aufgeht

Der unbequeme Teil: Wer diesen Beruf wegen des Verdienstes wählt, wählt ihn aus dem falschen Grund. Die amtlichen Zahlen zeigen für das Umfeld einen Median weit unter dem Gesamtmedian und den höchsten Tieflohnanteil unter den Wirtschaftszweigen, die das Bundesamt für Statistik dazu ausweist. Wer einen Haushalt allein über ein Vollzeitpensum in klassischer Pflege tragen will, sollte vorher rechnen.

Was die Rechnung verändert, ist nicht Geduld, sondern Zuständigkeit: Behandlungen, die eine Qualifikation voraussetzen, ein eigener Kundenstamm und im besten Fall der eigene Betrieb. Wer diesen Weg erwägt, klärt zuerst die möglichen Ausbildungswege in der Schweiz und danach, worauf es bei einem Kurs für Wimpernverlängerung ankommt.

Unser eigener Einstieg in den Beruf ist die Kosmetikausbildung mit Praktikum – eine Grundausbildung, keine Spezialisierung; die kürzeren Fachkurse stehen in der Kursübersicht.

Und wenn die ehrliche Antwort lautet, dass es finanziell nicht passt, ist das auch eine Antwort. Ein Kurs, den jemand aus Unsicherheit bucht, kostet mehr als das Gespräch, das ihn verhindert hätte.

Quellen & Stand

Quellenstand: 24. August 2026.

Häufige Fragen

Wie viel verdient eine Kosmetikerin in der Schweiz?

Für den Beruf selbst gibt es keine amtliche Zahl. Belegt ist nur der Median des Wirtschaftszweigs der persönlichen Dienstleistungen: CHF 4'496 brutto im Monat bei vollem Pensum, Lohnstrukturerhebung 2024 des Bundesamts für Statistik. In diesem Zweig sind 56,3 Prozent der Stellen Tieflohnstellen.

Gibt es in der Schweiz einen Mindestlohn für Kosmetikerinnen?

Nein, weder national noch für die Branche. Eine Untergrenze besteht nur ortsabhängig: fünf Kantone und die Stadt Luzern kennen einen gesetzlichen Mindestlohn, der am gewöhnlichen Arbeitsort anknüpft. Er gilt nicht überall gleich: im Tessin ist der Ansatz nach Wirtschaftszweig abgestuft, und in mehreren Kantonen geht ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag vor. Sonst zählt allein der Einzelarbeitsvertrag.

Gilt der GAV des Coiffeurgewerbes auch für Kosmetikerinnen?

Nicht automatisch. Der Vertrag erfasst Arbeitnehmerinnen, die Dienstleistungen des Coiffeurgewerbes erbringen; Kosmetikerinnen können ihm nur durch schriftliche Abrede im Einzelarbeitsvertrag unterstellt werden. Ein eigenständiges Kosmetikinstitut fällt nach dem Wortlaut des betrieblichen Geltungsbereichs zudem nicht unter den Vertrag; im Zweifel klärt das die Paritätische Kommission, der Volltext steht auf gav-service.ch.

Was verdient eine Kosmetikerin EFZ beim Einstieg?

Dazu gibt es keine amtliche Zahl. Weder das Bundesamt für Statistik noch berufsberatung.ch weisen für diesen Beruf einen Einstiegslohn aus. Belastbar sind nur der Branchenwert und der hohe Anteil an Tieflohnstellen darin.

Wie viel bekommt eine Lernende in der Kosmetik?

Die Berufsverbände empfehlen für die Lehre Kosmetiker/in EFZ CHF 700, CHF 900 und CHF 1'200 pro Monat in den drei Lehrjahren; Quelle ist die SDBB-Liste der Lehrlingslöhne, Stand 2026. Verbindlich ist die Empfehlung nicht, der Betrag wird im Lehrvertrag vereinbart.

Verdient man als selbständige Kosmetikerin mehr?

Nicht automatisch. Der Stundenansatz ist Umsatz, nicht Lohn. Davon gehen Miete, Geräte, Material, Sozialversicherungen, Leerzeiten und Ferien ab, und der Schutz bei Arbeitslosigkeit und Unfall fehlt.

Steigt der Lohn mit den Berufsjahren?

Die Portaldaten zeigen über eine ganze Laufbahn einen Anstieg von 15 bis 30 Prozent gegenüber dem Einstiegsniveau – Selbstauskünfte, keine amtliche Quelle. Stärker wirkt laut Bundesamt für Statistik die berufliche Stellung.

Kosmetikausbildung mit Praktikum in Luzern

Wir bilden im eigenen Betrieb aus: Theorie im Kursraum, danach Mitarbeit an echten Terminen neben Rocío Furger, deren Schweizer Kosmetikerinnen-Diplom aus 2001 stammt. Aufbau, Termine und Zeitaufwand stehen in den Kursunterlagen. Der Festpreis beträgt CHF 6900 exkl. MWST.

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